Klassische Fahrzeuge als Kulturgut?

 


Seit in Europa überall von Klimanotstand geredet wird, von Co2-Abgaben, Steuern, Fahrverboten und sonstigen unsinnigen Vorhaben, ist auch der Old- und Youngtimer in den Fokus möglicher Einschränkungen und Verbote gerückt. Konkret geht es dabei um Fahrverbote in Städten für Autos, vor allem mit Dieselmotor, die nicht einer gesetzlich definierten Mindestanforderung bezüglich Abgasemissionen entsprechen. Über die Tricksereien vieler Autohersteller wollen wir hier nicht eingehen, es soll aber erwähnt sein, dass sicher die scharfen Vorschriften zu diesem Verhalten beigetragen haben. Die Deutsche Autoindustrie hat schon enorme Summen an Strafen bezahlt, aber die wirklich Geprellten sind die Millionen von Autokäufern – aller Marken – die mit ihrem teuren und oftmals erst wenige Jahre alten Fahrzeug nicht mehr überall hinfahren dürfen. Der daraus resultierende Ärger ist gross und auch verständlich. Es bleibt in den meisten Fällen nur der Kauf eines neuen Autos, was den Herstellern natürlich nicht ungelegen kommt. Es wird also weiterhin kräftig produziert und verschrottet, was die Umwelt wiederum belastet.

Verlassen wir aber die neuen Autos und kommen zurück zum Oldtimer. Wenn der plötzlich nicht mehr in die City fahren darf ist das genau so ärgerlich. Jetzt gibt es Leute die sagen, man fährt sowieso nicht mit dem Oldtimer in die Stadt. Weshalb denn nicht? An einem schönen Sommerabend zu einem Eis an den See ist doch was Schönes, das ist Lebensqualität, Freude. Aber offenbar will der Staat genau das verhindern. Freude scheint out zu sein, man soll arbeiten gehen, Steuern zahlen, sich ruhig verhalten und den Vorschriften und Gesetzen fügen. Tönt nicht sehr demokratisch, ist es auch nicht. So stellt man fest, dass sich die Lebensart und die Lebenskultur verändert. Eine Veränderung hin zum Positiven ist immer begrüssenswert, aber leider ist das Gegenteil der Fall. Und, Lebensqualität hängt nicht NUR von ‘sauberer Luft’ ab.

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Oldtimertreffen in Boppelsen, 2. Juni 2019. Junge Leute haben Spass mit ihrem selbstgebauten fahrenden Tisch

Alle diese Fakten verursachen bei den Oldtimerbesitzern gewisse Ängste und Befürchtungen und es stellt sich die Frage, wie man möglichen Einschränkungen entgegentreten kann. Das weiss momentan wohl niemand. Kann sein, dass bezüglich Vorschriften für Oldtimer nichts passiert und es so weitergeht wie bis anhin. Davon auszugehen dürfte doch etwas leichtsinnig sein. Seit einigen Jahren wird immer wieder das Wort Kulturgut im Zusammenhang mit Veteranenfahrzeugen genannt. Keine neue Überlegung, schon in der ‘Charta von Turin’ aus dem Jahr 2012 geht es um dieses Thema. Aber was ist denn Kulturgut, kann ein Auto Kulturgut sein? Grundsätzlich ja, genau so wie ein Motorrad, Fahrrad, oder andere Gegenstände. Kulturgut kennt man bisher vor allem von in Museen ausgestellten Objekten, Kunstwerken und Gebäuden. Ein unter Denkmalschutz gestelltes Gebäude unterliegt einer relativ strengen Kontrolle durch die Denkmalpflege. Da kann man nicht einfach ein paar Fenster ersetzen, auch wenn es energietechnisch durchaus sinnvoll wäre. Alles muss angemeldet werden und erst nach dem OK der Behörden, können die Arbeiten ausgeführt werden. Will man als Besitzer eines klassischen Fahrzeuges mögliche strengere Auflagen wirklich? Ist die ‘Flucht’ ins Kulturgut der richtige Weg? Möglicherweise ja, aber dann stellt sich die Frage, ob alle Autos, die den Veteranenstatus (Code 180 in der Schweiz) haben, gleich behandelt werden müssen, können oder sollten.

Quo, Vadis, Oldtimer

Links der (die) Benz Victoria von 1894. Das Fahrzeug erlangte im April 2019 die Strassenzulassung und darf mit Einschränkungen (keine Autobahn und nur bei Tageslicht) im normalen Strassenverkehr bewegt werden. Kann man ein solches Fahrzeug, welches eine lückenlose Geschichte hat, mit einem Massenprodukt vergleichen? Als Beispiel ein Audi A6 von 1990, der es dieses Jahr auch zum Oldtimer schafft.

Ist ein Audi A6 der ersten Generation aus dem Jahr 1990 dem Benz von 1894 gleichzusetzen? Spätestens hier gehen die Meinungen bezüglich Auto, Oldtimer und Kulturgut weit auseinander. Dass beim Anblick des Bildes oben die Frage wohl mehrheitlich mit nein beantwortet würde, dürfte sicher sein. Was ist die Lösung? Eine einfache Frage, aber schwierig in der Beantwortung. Aktuell kann jedes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, als Oldtimer zugelassen werden. Natürlich gibt es Vorschriften bezüglich Zustand und auch mit Einschränkungen muss man leben. Theoretisch dürfen jährlich max. ca. 3’000 km gefahren werden, Veteranenfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht gewerblich eingesetzt werden. Bei ganz alten Fahrzeugen mit nur einer gebremsten Achse, ist die Geschwindigkeit auf 40 km/h beschränkt. Grundsätzlich muss ein Auto so sein, wie damals vom Werk ausgeliefert, entweder im gepflegten Originalzustand, originalgetreu restauriert oder teilrestauriert. Das ist oftmals in vielerlei Hinsicht eine Gratwanderung für den Besitzer oder den Restaurator. Junge Oldtimer aus den Achtzigerjahren sind oftmals in so gutem Zustand, dass der Aufwand überschaubar bleibt. Was aber bei diesen Autos problematisch ist, ist die Ersatzteilversorgung. Die Teile moderner Autos werden immer fahrzeugspezifischer. Es wird somit eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, die heutigen Youngtimer in den Status des Oldtimers zu retten.

Was wäre ein mögliches Szenario für die Oldtimer, auch Youngtimer, in der Zukunft. Die jetzige Regelung mit 30 Jahren ist eigentlich nicht mehr zeitgemäss. Jedes Jahr können tausende oder gar zehntausende Fahrzeuge zum Oldtimer werden. Ist das sinnvoll? Müsste man nicht hier ansetzen und diese Regelung überdenken? Wie könnte eine Lösung aussehen? Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und sehen verschiedene Kategorien, die entsprechend der Epoche beurteilt werden können.

Bis 1904 Veterans
1905 bis 1920 Vintage
1921 bis 1939 Prewar
1940 bis 1950 Postwar
1951 bis 1969 Classics
1970 bis 1986 Modern Classics
1987 bis 1999 Youngtimer
2000 bis aktuell New Classics

Peugeot 504 Cabriolet

Ein Peugeot 504 Cabriolet aus der ersten Serie, Baujahr 1971

Massgebend sollte das Herstellungsjahr sein, nicht die 1. Inverkehrsetzung, denn die kann später erfolgt sein oder bei viel später importieren Fahrzeugen um Jahre differieren zwischen Herstellung und 1. Zulassung. Diese Kategorisierung soll als Vorschlag und Idee verstanden werden und es ist uns bewusst, dass es auch so keine absolute Gerechtigkeit geben kann. Nehmen wir ein Beispiel: Die Coupé- und Cabrioletversionen des Peugeot 504 kamen 1969 auf den Markt. Gebaut wurden rund 27’000 Fahrzeuge bis 1982 in mehr oder weniger gleicher Ausführung. Die Unterschiede lagen vor allem in der Beleuchtung und den Stossstangen. Jetzt könnte ein Besitzer eines 1970er Modells gegenüber einem Modell von 1969 benachteiligt sein, obwohl beide Autos absolut identisch sind. Oder ein Veranstalter lässt Fahrzeuge bis Baujahr 1970 zu. Das 71er Modell ist absolut identisch, der Besitzer wäre sicher verärgert, wenn er nicht am Treffen teilnehmen dürfte. Das ist aber Sache eines Veranstalters, für solche Fälle Lösungen zu finden. Flexibilität heisst hier das Zauberwort.

Am 23. Januar 2020 fand in den Räumlichkeiten der Emil Frey Classics AG in Safenwil ein von der Swiss Car Register ACADEMY organisierter Event statt mit dem Titel ‘Quo Vadis Classic Cars’. Es ging hauptsächlich um die Themenbereiche Restaurierungen, Originalität, Authentizität, Konservierung, Erhaltung und Nachbau. Vermittelt wurde, dass der erstrebenswerteste Zustand eines klassischen Fahrzeugs eben original, unrestauriert und möglichst nahe an dem Zustand ist, wie das Fahrzeug damals das Werk verlassen hat. Je älter ein Fahrzeug, je unwahrscheinlicher und auch seltener ist dieser Zustand. Hier kommt das Wort Kulturgut wieder ins Spiel. Dass ein Fahrzeug, welches nach 80 Jahren noch fast in dem Zustand dasteht, wie es einst die Fabrik verliess, ist unbestritten schützenswert. Sollten Oldtimer einmal wirklich als Kulturgut vom Gesetzgeber anerkannt werden, könnten in solchen Fällen aber schnell massive Einschränkungen bezüglich Gebrauch erfolgen. Ein solches Fahrzeug dem normalen Strassenverkehr auszusetzen, wäre dann vielleicht nicht mehr im Sinne des Staates oder der Kulturbehörde. Das Klassische Fahrzeug als Kulturgut könnte so zum Eigentor geraten. Und was ist mit einem 30 Jahre alten Auto, nehmen wir als Beispiel wieder den roten Audi A6 im Bild oben. Der ist vielleicht noch näher am damaligen Werkszustand. Aber kann man ihn deswegen gleich behandeln wie ein Fahrzeug, das dreimal so alt ist?

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Alfa Romeo 6C 2300 corto Cabriolet Worblaufen, 1938. Hier 2017 am Concours d’Excellence in Luzern, September 2017. Der Wagen ist unrestauriert und hat noch den ersten Lack. Besitzer ist Koni Lutziger.

Oder muss man beim Thema Auto und Kulturgut eher die individuelle Mobilität in den Mittelpunkt rücken, nicht die einzelnen Fahrzeuge? Ohne das Auto wäre die Menschheit heute nicht da, wo sie ist, auch wenn es im Zusammenhang mit dieser Mobilität viele negative Punkte gibt. Würde man also die Mobilität zum Kulturgut erklären, könnte man tatsächlich jedes Auto, vom superteuren Ferrari 250 GTO bis hin zum billigen Fiat 500, gleich betrachten. ‘How dare you’ würden da sicher diejenigen schreien, für die es kein Problem ist, den Gegenwert von einigen Dutzend komfortablen Eigenheimen in ein einziges Auto zu investieren. Also gibt es doch markante Unterschiede bezogen auf das einzelne Fahrzeug und generell die Mobilität auf zwei, drei, vier oder mehr Rädern. Das alles unter dem Dach Kulturgut zusammenzufassen, dürfte wohl sehr schwierig sein. Also bleibt das einzelne Fahrzeug, das es zu beurteilen gilt. Hier gibt es bereits ein Instrument, es nennt sich FIVA ID-Card, das ein Fahrzeug beschreibt, eventuelle Umbauten, Nachrüstungen usw. dokumentiert und soweit möglich, für Echtheit garantiert. Je älter ein Fahrzeug, je mehr Besitzer es gehabt hat, je komplizierter wird die Angelegenheit und es gibt viele Fälle, wo einfach verlässliche Informationen fehlen. Man könnte soweit gehen und sagen, dass nur Fahrzeuge mit einer FIVA ID-Card als Kulturgut anerkannt werden. In der Schweiz ist es bereits heute so, dass gewisse Experten bei der Fahrzeugprüfung eines Veteranenfahrzeugs diese Karte verlangen. Ein etwas heikles Thema, denn hier stützt sich ein für den Kanton tätiger Mitarbeiter auf ein Dokument, das von einer privaten Organisation ausgestellt wurde. Schon sind wir beim nächsten Problempunkt, den Strassenverkehrsämtern und den Prüfungsexperten. Es gibt zwar Schulungen speziell für Veteranenfahrzeuge, in der Praxis aber spürt man davon nichts. Da werden von jungen Experten unwichtige Kleinigkeiten wie Radiogeräte beanstandet oder leicht matte Stellen im Lack. Habe ich selber schon erlebt und auf Nachfrage, was ich denn nun zu tun hätte, damit mein topgepflegtes 40 Jahre altes Auto den Veteranenstatus erhält, kam die lapidare Antwort: Das ist mir egal wie, es muss einfach alles sein wie neu. Natürlich völliger Unsinn. Solange in der Schweiz solche Zustände herrschen, kommt man sowieso zu keinem vernünftigen Ziel. Wenn tatsächlich so ein Dokument in der Art der FIVA ID-Card für jeden Oldtimer erforderlich wäre, braucht es neben der FIVA Alternativen. Es kann nicht sein, dass diese Organisation alleine solche Karten, Pässe, Zertifikate oder wie auch immer, ausstellt. Das wäre Diktatur und eine Monopolstellung in Reinkultur, die so nicht zu akzeptieren ist. Kommt dazu, dass die FIVA nicht ansatzweise über genügend Spezialisten verfügen dürfte, welche über die grosse Vielfalt an Fahrzeugen, Modellen und Ausrüstungen im Detail Bescheid wissen.

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Vorkriegsfahrzeuge anlässlich der FIVA World Rallye 2015 in der Schweiz. Hier bei einem Zwischenhalt in Einsiedeln

Aber man spürt, dass in gewissen Kreisen die Gedanken in diese Richtung gehen, was ganz klar falsch ist, man würde die Oldtimerszene noch mehr spalten und beispielsweise die Youngtimer völlig ausschliessen. Kommen wir nochmals zum Audi A6 mit Baujahr 1990 und würde für dieses Auto eine FIVA ID-Card beantragen. Bei der Menge an ganz jungen Oldtimern ist die Anzahl schon bald so gross, dass der FIVA wohl schnell die Experten ausgehen würde.

Zusammengefasst sehen wir eine gewisse Problematik in der grossen Anzahl Fahrzeuge, heute noch als Youngtimer bezeichnet, die in den nächsten Jahren zum Oldtimer mutieren könnten. Viele werden aus Gründen von nicht mehr zu beschaffender Ersatzteile und Reparaturen, die den Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches übersteigen, automatisch verschwinden oder als Ersatzteilspender enden. Aber trotzdem gehören auch die Youngtimer zur individuellen Mobilität und die jungen Leute sollen ihren Spass an diesen Fahrzeugen haben dürfen, auch in Zukunft. Aber alles in einen Topf werfen und gleich behandeln wollen geht wohl nicht, hier ist ein Paradigmenwechsel, wie er anlässlich der 22. Swiss Car Register ACADEMY am 23. Januar erklärt wurde, dringend nötig. Es braucht auch eine Stelle (EINE), wo diese Informationen, Vorschläge und Aktivitäten zusammenlaufen und koordiniert werden können. Wenn jeder seine eigenen Interessen und Meinungen vertritt, kommt man nicht gemeinsam ans Ziel. Man darf seine eigenen Vorstellungen haben, aber wie so oft ist Kompromissbereitschaft gefragt, Flexibilität und Verständnis für die Interessen anderer. Gelegentlich hört man aus der Youngtimerszene, dass immer nur Grau- und Weisshaarige das Sagen hätten. Erstens kann man nichts dafür, wenn die Haare mit der Zeit grau werden, auch der Mensch wird vom Kind zum Oldtimer, zweitens werden auch die Haare der Youngtimerfans irgendwann grau, wenn sie nicht vorher ausfallen. Wichtig ist, dass man gemeinsam, mit gegenseitigem Respekt, proaktiv an dieses Thema herangeht. Warten und hinterher schimpfen, ist die schlechteste Variante. Es soll auch in Zukunft möglich sein, unser Hobby mit gutem Gewissen ausüben zu dürfen, gemeinsame Ausfahrten zu machen und an Treffen teilzunehmen. Und dazu braucht es eben ALLE historischen Fahrzeuge, vom Massenprodukt eines Austin Mini, Fiat 500 oder VW Käfer bis hin zum Bugatti 57 Einzelstück oder Ferrari 250 GTO. Gegenseitiger Respekt sollte selbstverständlich sein. Wenn versucht wird, die automobile Elite zu bevorzugen, stirbt das schöne Oldtimerhobby sehr schnell. Dann bleiben nur noch die Museen, wo die einstigen Fahrzeuge als Stehzeuge in einer sterilen Umgebung ihr trauriges Dasein fristen und langsam ihrer Endlichkeit entgegenblicken. Die wenigen aussergewöhnlichen Fahrzeuge, die es zum Kulturgut geschafft haben, werden ebenfalls kaum mehr bewegt, da die Auflagen und Vorschriften für die Aufbewahrung und den Betrieb zu gross sind.

Alfa Romeo, Museo storico, Arese

Museo Storico Alfa Romeo in Arese, Besuch vom 25.11.2018

Es braucht in naher Zukunft also kreative und sinnvolle Vorschläge und Ideen, dass dieses Szenario nie Wirklichkeit wird und die Oldtimerszene weiterhin aktiv und lebendig sein wird. Eine differenzierte Betrachtung der Old- und Youngtimerszene muss angestrebt werden, so, dass alle Bereiche berücksichtigt werden. Auch wenn die Freude an Veteranenfahrzeugen für die meisten ein Hobby ist darf man nicht vergessen, dass auch in der Schweiz viele Unternehmen von dieser Branche Leben. In der IGFS sind Firmen vertreten, die junge Leute speziell für die Reparatur, die Wartung und den Unterhalt von Veteranenfahrzeugen ausbilden.

Fredi Vollenweider, Februar 2020

 

2 Gedanken zu „Klassische Fahrzeuge als Kulturgut?

  1. Das Bild zeigt keinen Audi A6 von 1990. A6 kam erst später. Das Bild zeigt einen wunderschönen Audi 100 C4 – einer der letzten Qualitätsaudis ab 1991. Zitat: Aktuell kann jedes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, als Oldtimer zugelassen werden. In Anbetracht der enorm strengen Beurteilung durch den CH-TUEV wird genau das die suggerierte Youngtimer-Schwemme auf den 180er Code verhindern! Der Aufwand kann auch bei 80er Jahre Autos aufwändig sein. Die Suche nach einem originalen Formschlauch kann auch im Zeitalter des www sehr zeit- und kostenaufwändig sein. Da wünscht ich mir, mein mit 180er gesegneter C4 würde sich mit Formware ab Stange begnügen wie mutmasslich vieler echter Oldtimer… Die FIVA ID-Card als Garant für Echtheit? Welche Echtheit? Für was? Was da an Infos und Dokumentation vom Besitzer verlangt wird – kann man als Aussteller besagter Card dann kaum mehr viel falsch machen. Stellt sich die Frage ob und in welchem Umfang die Kompetenz gerade in Bezug auf die Youngtimer seitens Aussteller überhaupt vorhanden ist. Nachvollziehbar wenn dann von einem «heiklen Dokument» die Rede ist. Zitat: Da werden von jungen Experten unwichtige Kleinigkeiten wie Radiogeräte beanstandet oder leicht matte Stellen im Lack. Hab ich eins zu eins erlebt – konnte dafür unterzeichnen – originale Radioblende liegt nun im Handschuhfach bereit fürs nächste Date beim CH-TUEV. Zitat: «Es muss alles sein wie neu» – EBEN NICHT!!! Dann ist es ja kein 30-jähriges Vehikel mehr. Fragen über Fragen – echte Antworten liefert der Bericht leider nicht.

    • Danke für die Ausführungen. Dass es ein Audi 100 C4 ist, ja, stimmt offenbar. der erste A6, auch schon 1990 auf dem Markt, ist aber rein optisch sehr ähnlich. Es geht ja im Bild um die Gegensätze, da würde das Bild des 100 C4 nichts ändern. Dass der Bericht keine echten Antworten liefert ist sicher so, liegt leider auch nicht in unserer Macht, am System was zu ändern. Aber immerhin liefert der Artikel auch keine falschen Antworten.

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