Was sind eigentlich Veteranenfahrzeuge? Da gehen die Meinungen teilweise auseinander. In der Schweiz kann man sich auf die Gesetzgebung beziehen, demnach erlangt ein Fahrzeug den Veteranenstatus mit dem Erreichen eines Alter von 30 Jahren. Das ist mit Auflagen verbunden, das Fahrzeug muss in einem sehr guten Zustand sein, original oder originalgetreu restauriert und auch erhaltenswürdig sein. Zudem darf jährlich höchstens 3’000 Kilometer weit gefahren werden, ein Alltagsgebrauch ist somit also ausgeschlossen. Ob das betreffende Fahrzeug den Code 180 (so heisst die amtliche Bezeichnug für ein Veteranenfahrzeug) erhält, liegt aber im Ermessen des Experten beim Strassenverkehrsamt. Auch da gibt es riesige Unterschiede in der Auffassung und damit verbunden endlose Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten. Es besteht als noch immer Handlungsbedarf. Soweit zur gesetzlichen Grundlage.
Dann gibt es die FIVA, die sich mit der Historie eines Veteranenfahrzeuges auseinandersetzt. Hier zählt die Originalität und die nachweisliche Geschichte. Stimmt alles, stellt die FIVA einen sogenannten FIVA-Pass aus, gegen entsprechendes Entgelt natürlich. Es gibt Bestrebungen, dass für die Erlangung des Veteranenstatus beim Strassenverkehrsamt ein gültiger FIVA-Pass vorliegen muss. Unsere Meinung ist da etwas differenzierter, denn das Strassenverkehrsamt soll für den technischen Zustand und die Sicherheit auf der Strasse besorgt sein und nicht für den geschichtlichen Hintergrund eines Fahrzeuges.