Der Nürnberger Spielwarenhersteller Kurt Hesse hat einen Rechtsstreit gegen Ferrari gewonnen. Es geht dabei um das Markenrecht am Namen Testarossa.
Hesse hatte bisher Spielzeugautos mit dieser Bezeichnung vertrieben und möchte diesen Namen künftig auch verwenden für Fahrräder, E-Bikes und andere Produkte. Auch Rasierer sollen künftig diesen Namen tragen. Jeder weiss, dass beim Rasieren schon mal etwas Blut fliessen kann, das ist bekanntlich auch rot. Das wäre dann keine gute Werbung für diese Bartstutzer. Der Entscheid zu Gunsten des Spielzeugfabrikanten wurde vom Landgericht Düsseldorf gefällt, kann aber noch beim Oberlandgericht angefochten werden. Man hat das Gefühl, dass es hier darum geht, gegen einen grossen Sportwagenhersteller anzutreten und zu streiten um des streitens willen. Über den Sinn von vielen Gerichtsurteilen muss man wohl nicht diskutieren.
Zurück zu Ferrari: In der Fachpresse wird häufig der ‘moderne’ Ferrari Testarossa, gebaut von 1984 bis 1996 erwähnt und das ist auch die Begründung der Klage, dass Ferrari zu wenig für diese Marke – oder Typ, gemacht haben soll. Die Bezeichnung Testarossa wurde aber bereits in den Fünfzigerjahren verwendet, nämlich beim 250 TR. Die Bezeichnung TR steht eben für TESTAROSSA, was nichts anderes heisst als roter Kopf. Damit ist nicht der des Fahrers gemeint, sondern es sind die rot lackierten Ventildeckel (Anmerkung von Patrick Bischoff, dass es die Ventildeckel und nicht die Zylinderköpfe sind – so gesehen ist auch die Bezeichnung von Ferrari nicht korrekt), die diesem Ferrari den Namen gaben. Bei vielen anderen Modellen wurden schon vor Jahrzehnten Motor-Komponenten rot lackiert, das kann man als Tradition bei Ferrari bezeichnen. Das gab es ähnlich auch beim Modell 512 BB, das BB steht für Berlinetta Boxer, der V12 ist aber eben kein Boxer-Motor, sondern ein normaler V12 mit 180 Grad Gabelwinkel. Das aber nur nebenbei.
Die Begründung ist unserer Meinung nach etwas dürftig und sollte eine etwaige Einsprache seitens Ferrari erfolglos bleiben, könnten künftig ähnlich gelagerte Markenrecht-Klagen Schule machen. Dann wird es wohl noch viele rote Köpfe bei Klägern, Beklagten, Richtern und Anwälten geben. Schreibt man Testarossa nicht in einem Wort sondern getrennt, heisst das eben roter Kopf und somit ist das ein Wort des italienischen Vokabulars und kann kaum markenrechtlich geschützt werden. Die 3. Generation eines Sportwagens aus Maranello heisst dann vielleicht eben Ferrari ??? Testa Rossa. Wird das Urteil tatsächlich rechtskräftig, dürfte mancher Hersteller, nicht nur von Automobilen, über die Bücher gehen müssen und klären, ob seine Marke richtig und sicher geschützt ist. Wir sind gespannt und bleiben dran.
Offenbar wurde der Rechtsstreit 2021 beigelegt, Ferrari darf den Namen Testarossa behalten.
https://www.boehmert.de/ip-update-ferrari-marke-testarossa/
Pingback: Markenstreit um Ferrari Testarossa | http://www.dreamcar.ch