Immer wieder hört man die Diskussion rund um das Thema U-Schild oder Händlerschild, und damit verbundene Fahrten ins Ausland. Tatsächlich gab es in den letzten Jahren immer wieder Änderungen, Verbote, beschränkte Verwendungen usw. Jeder hatte so seine eigenen Vorstellungen und Erfahrungen, aber so genau konnte niemand sagen, was wirklich Sache ist. Auch viele Deutsche sagten uns, sie würden gerne mal in der Schweiz an einem Event teilnehmen, aber die unsägliche Situation mit dem Zoll würde sie davon abhalten. Dabei ist es eigentlich einfach, denn auf der Seite des Bundes bekommt man ganz klar Auskunft, was man darf – zumindest zwischen der Schweiz und Deutschland.
Hier die Wiedergabe des Textes:
Fahrten mit Händlerschild in Deutschland unbefristet möglich
Bern, 30.04.2024 – Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland neu unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt ab dem 1. Mai 2024 und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.
Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird.
Mit dem Inkrafttreten der neuen unbefristet gültigen Vereinbarung wird die bisherige befristete Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aufgehoben.
Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.
Adresse für Rückfragen
Medienstelle ASTRA, 058 464 14 91 oder media@astra.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch